Spender und Ort

Spender und Ort der Jungfrauenweihe

Der Diözesanbischof entscheidet über die Zulassung oder Ablehnung zur Jungfrauenweihe nach einem Gespräch mit der Kandidatin. Die Entscheidung über die Zulassung bzw. Ablehnung der Jungfrauenweihe teilt er der Kandidatin schriftlich mit. Im Fall der Zulassung werden der Ort und der Zeitpunkt der Jungfrauenweihe bekannt gegeben. Der/die bischöflich Beauftragte wird davon unterrichtet.
Der Diözesanbischof ist der ordentliche Spender Jungfrauenweihe.

Die Jungfrauenweihe findet im Rahmen einer Pontifikalmesse statt. Nach vollzogener Jungfrauenweihe erhält die geweihte Jungfrau eine schriftliche Bestätigung der Jungfrauenweihe und wird in einem von der Diözesankurie geführten Register der geweihten Jungfrauen verzeichnet.

Der/die bischöflich Beauftragte informiert die geweihten Jungfrauen im Bistum über die Weihe einer Kandidatin sowie über den Tod einer geweihten Jungfrau.

Der Ort der Spendung der Jungfrauenweihe ist in der Regel die Kathedrale der Diözese.