Stellung und Aufgaben des Diözesanbischofs

Stellung und Aufgaben des Diözesanbischofs

  1. Zuständig für die geweihten Jungfrauen in der Welt ist der Diözesanbischof. Er ist der ordentliche Spender der Jungfrauenweihe, für die er immer die persönliche Verantwortung trägt.
  2. Der Diözesanbischof entscheidet über die Zulassung der Bewerberin zur Kandidatur bzw. über die Ablehnung; ebenso entscheidet er über die Zulassung zur Jungfrauenweihe bzw. deren Ablehnung.
  3. Zur Unterstützung in seinen Aufgaben für die geweihten Jungfrauen in den Diözesen Augsburg und Regensburg dienen dem jeweiligen Diözesanbischof ein beauftragter Mentor und ein von ihm beauftragter Kandidaturleiter. Diese sind Priester und geweihte Jungfrauen.
  4. Der Diözesanbischof regelt in Absprache mit dem Mentorat die Angelegenheiten des Ordo Virginum in den jeweiligen Diözesen.
    Aufgabe des Mentorates ist es, den Vorbereitungsweg der Kandidatin entsprechend ihrer konkreten Situation und ihren Fähigkeiten zu gestalten und dazu entsprechende Inhalte und Anregungen für ihre Lebensform zu vermitteln. Der Kandidatin sollen Hilfestellungen gegeben werden, um die wesentlichen Aspekte der Berufung sowohl menschlich, geistlich und theologisch tiefer zu erkennen, damit sie ihren persönlichen Dienst für die Kirche begreifen und lieben lernt.
    Für die Zeit der Vorbereitung auf die Jungfrauenweihe ist eine regelmäßige geistliche Begleitung vorgesehen.
  5. Der Kandidaturleiter arbeitet mit dem Mentorat zusammen und unterstützt diesen in seiner Tätigkeit.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, werden bei Personenbezeichnungen stets männliche      und weibliche Wortformen nebeneinander verwendet; Mentor und Kandidaturleiter meinen immer auch Mentorin und Kandidaturleiterin, wo es nicht von der Natur der Sache ausgeschlossen ist.