Vorbereitungsweg

Vorbereitungsweg – Kandidatur

Für die Zulassung zur Kandidatur müssen bestimmte menschliche sowie religiöse und kirchliche Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Menschliche Voraussetzungen sind: Psychische Gesundheit, integrierte Geschlechtlichkeit und gefestigte Keuschheit; Wertschätzung der christlichen Ehe; Hingabefähigkeit; Belastbarkeit bei Schwierigkeiten und Einsamkeit; innere Beständigkeit und Treue; Urteilskraft; ein Leben in geordneten Verhältnissen, beruflicher Abschluss bzw. nach Möglichkeit berufliche Tätigkeit und die Bereitschaft zu einem einfachen Lebensstil.

  2. Religiöse und kirchliche Voraussetzungen sind: eine über mehrere Jahre persönliche Christusbeziehung, Übereinstimmung mit der katholischen Glaubens- und Sittenlehre; wenn möglich, aktive Teilnahme am Leben einer Gemeinde; Bereitschaft zum täglichen Gebet, insbesondere zum Stundengebet, zu regelmäßiger Schriftlesung, soweit möglich, tägliche Mitfeier der Eucharistie, Bereitschaft zum regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes; Bemühen um ein Leben im Dienst der Kirche und des Nächsten. Ein persönliches Versprechen der Jungfräulichkeit kann empfohlen werden.

Wenn die Bewerberin in einem Institut geweihten Lebens gelebt hat oder anderweitig heilige Bindungen eingegangen ist, sollte in der Regel ein ausreichender Abstand bis zur Aufnahme in die Kandidatur bestehen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Mentorat in Ihrem Bistum.