Voraussetzungen

Voraussetzungen

Dem Empfang der Jungfrauenweihe geht eine offizielle Vorbereitungszeit, die in der Verantwortung des Diözesanbischofs steht, voraus.

In der Regel sollte die Kandidatin mindestens 30 Jahre alt sein. Die Kandidatin soll die Berufsausbildung abgeschlossen haben und nach Möglichkeit bereits einige Zeit im Berufsalltag stehen.

Für die Zulassung zur Jungfrauenweihe ist es erforderlich, dass die Bewerberinnen

a) niemals eine Ehe eingegangen sind und auch nicht offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes Leben geführt haben,

b) dass sie durch ihr Alter, ihr Urteilsvermögen und durch ihre nach dem übereinstimmenden Zeugnis der Gläubigen erprobten Charaktereigenschaften die Gewähr bieten, in einem sittenreinen, dem Dienst der Kirche und des Nächsten gewidmeten Leben auszuharren;

c) dass sie vom Ortsbischof zur Weihe zugelassen werden.

(Vgl. Pontifikale für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Bd. II, 1994: Die Jungfrauenweihe, Allgemeine Einführung, Nr. 5)